Komplette Besucherordnung anzeigen
Auszug aus Besucherordnung
- Die Benutzung des Park, einschließlich seiner Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Eltern, Lehrer und Aufsichtspersonen der Gruppen haften für die Einhaltung der Besucherordnung. Daher beaufsichtigen Sie Ihre Kinder!
- Kinder unter 15 Jahre dürfen den Park nur in Begleitung einer erwachsenen Person/Erziehungsberechtigten besuchen.
- Das Füttern der Tiere ist nur mit dem parkeigenen Tierfutter gestattet! Dies ist am Eingang, im Shop sowie an den aufgestellten Futterautomaten käuflich erhältlich.
- Es dürfen nur die Tiere gestreichelt werden, bei denen es ausdrücklich erlaubt ist. Wie z. B. die Ziegen.
- Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Warnhinweise an den Tiergehegen, einige der Tiere machen keinen Unterschied zwischen Futter und Finger!
- Da Sie sich bei uns in einem privat geführten Park befinden ist eine Entnahme von Pflanzen, Tieren sowie Teilen (Geweihe, Stacheln der Stachelschweine usw.) nicht gestattet.
- Halten Sie den Park sauber. Es stehen im gesamten Parkgelände ausreichen Müllbehälter zur Verfügung.
- Hunde dürfen an kurzer Leine im Park mitgeführt werden.
- Raucher müssen die Hinweise im Park beachten. Dies ist bei Trockenheit besonders wichtig.
- Es darf kein eigener Grill mit in den Park gebracht werden.
- Fundsachen sind bei uns an der Kasse hinterlegt. Es kann im Shop nachgefragt werden.
- Gewerbliche Verwendung von Fotos sowie Filmaufnahmen bedarf der Zustimmung der Parkleitung.
- Als Besucher unseres Parks erkennen Sie die Besucherordnung an.